Die EU-Kommission hat zu Beginn der Woche gegen gleich drei Konzerne der Magnificent 7 ein Verfahren eröffnet. Hat das Konsequenzen für die Aktien?

Für gleich drei Konzerne der Magnificent 7 beginnt die Woche mit einem Knall. Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Apple, Meta und die Google-Mutter Alphabet eröffnet. Dabei soll innerhalb eines Jahres ermittelt werden, ob die Unternehmen gegen EU-Regeln verstoßen haben, wie die Kommission mitteilte. So müssten die Plattformen die Zustimmung der Nutzer einholen, wenn sie deren personenbezogene Daten über verschiedene zentrale Plattformdienste hinweg kombinieren wollten.

Bei Meta soll das nicht ausreichend der Fall sein. Außerdem müssen die Online-Riesen App-Entwicklern ermöglichen, die Verbraucher auf Angebote außerhalb der eigenen App Stores zu lenken - und zwar kostenlos. Auch hier hat die Behörde Zweifel, ob Alphabet und Apple dies in vollem Umfang einhalten. Ihnen wird vorgeworfen, die Möglichkeiten der Entwickler einzuschränken, indem sie verschiedene Gebühren auferlegen. Die Kommission will zudem überprüfen, ob Nutzer von Apple-Geräten die Möglichkeit haben, ihre Standardeinstellungen einfach zu ändern und so etwa einen anderen Browser oder eine andere Suchmaschine nutzen können.

Hintergrund ist das Gesetz über digitale Märkte (DMA), an das sich Firmen seit Anfang März halten müssen. Durch das Gesetz soll der Wettbewerb zwischen digitalen Diensten fördern und sie überaus starke Marktposition einzelner Anbieter aufbrechen. Zu diesen Anbietern gehören eben auch Apple, Meta und Alphabet.

Apple (WKN: 865985)

Konsequenzen für die Aktien von Apple und Co?

Müssen Anleger jetzt im Zuge des Verfahrens deutliche Kursrückgänge in Kauf nehmen? Zunächst ist das nicht der Fall. Im vorbörslichen Handel rutschten die drei Papiere der Magnificent Seven nur minimal ab. Denn die Untersuchung der Behörden dauert auch noch ein Jahr und die betroffenen Unternehmen können Maßnahmen ergreifen, um die Bedenken auszuräumen. 

Empfindlich treffen könnte das Verfahren Meta und Co. dennoch. Wer das Gesetz bricht, muss mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes rechnen. Werden die Probleme auch danach nicht ausgeräumt, sind den Angaben zufolge auch bis zu 20 Prozent drin.

Mit Material von dpa-AFX

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Der Vorstand der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Leon Müller, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Alphabet (C), Apple.

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