Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

Bei Ihren Depotbanken-Tests schneidet der niederländische Discountbroker Degiro mit seiner oft günstigen Kostenstruktur immer wieder gut ab. Als deutscher Kunde lasse ich wegen der ­niedrigen (bis komplett wegfallenden) Gebühren meine ETFs dort verwalten. Wie aber werden Fonds im Degiro-Depot steuerlich behandelt?

€uro am Sonntag:

Bei Degiro erfolgt kein automatischer Abzug der deutschen Kapitalertragsteuer und somit auch nicht einer möglichen Vorabpauschale bei thesaurierenden Investmentfonds. Das Institut wird ausschließlich von der niederländischen Finanzverwaltung reguliert.

Nach Ablauf des Kalenderjahres stellt der Discountbroker nach eigenen Angaben seinen in Deutschland steuerpflichtigen Kunden in ihrem "Webtrader" einen Jahressteuerbericht zum Download zur Verfügung, jeweils ab Ende Fe­bruar. Darin werden die steuerrelevanten Informationen aufgelistet, also auch möglicherweise einzubehaltende Vorabpauschalen.

Da Degiro die deutsche Kapitalertragsteuer nicht abführt, nimmt der niederländische Discountbroker konsequenterweise auch keine Freistellungsaufträge entgegen. Gleiches gilt für Nichtveranlagungsbescheinigungen, mit denen vor allem Anleger im Ruhestand Kapitalerträge beim deutschen Fiskus steuerfrei stellen können.

Es liege in der Verantwortung des Kunden, ­unversteuerte Kapitaleinkünfte in seine Steuer­erklärung aufzunehmen, teilt Degiro auf seiner ­Internetseite mit. Damit müssen deutsche An­leger, die Kapitalerträge erzielen oder Kursgewinne realisieren, in jedem Fall die Anlage KAP ausfüllen. Für Fondsanteile, auf deren Erträge noch keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde, müssen Anleger ab dem Veranlagungsjahr 2018 darüber hinaus die neue Anlage KAP-INV einreichen. Der Abgabestichtag ist der 31. Juli 2019.