Bei Bankpleiten haben Sparer gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung bis 100 000 Euro. Doch das System hat seine Grenzen. Was es zur Einlagensicherung zu wissen gibt.

Die Krise um das pleitege­gangene US-Institut Sili­con Valley Bank ver­schärft sich. Die Schockwellen ziehen nicht nur die Aktien­kurse europäischer Geldhäuser nach unten, sie erschüttern auch bereits geschwächte Groß­banken wie die Credit Suisse. Zwar weisen Exper­ten wie Ifo-­Präsident Clemens Fuest darauf hin, dass es „kei­nen realisierten Pleitefall“ und auch keinen „Bankenrun“ in Deutschland oder in Europa gebe. „Von einer Finanzkrise 2.0 sind wir weit entfernt“, sagt Fuest. Dennoch sei „die Fragili­tät des Bankensystems keine Frage der Vergangenheit“. Risi­ken als Folge der kräftigen Zins­anstiege seien vorhanden. Bank­kunden und vor allem Tages­ und Festgeldsparer fragen sich in diesem Umfeld, wie sicher ihre Einlagen sind.

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Der Einlagensicherung in Deutschland

Zunächst gilt in Deutschland für die drei Bankengruppen, also Privatbanken, öffentliche Banken und Sparkassen/Genos­senschaftsbanken, seit 2015 ein gesetzlich geregelter Einlagen­schutz. Institute mit Einlagen­geschäft müssen ihre Einlagen durch Zugehörigkeit zu einem gesetzlichen Einlagensiche­rungssystem sichern. Wird eine Bank zahlungsunfähig, stellt die Finanzaufsicht Bafin den Ent­schädigungsfall fest und die gesetzliche Entschädigungsein­richtung ersetzt grundsätzlich die Kundeneinlagen. Dabei gibt es einen Rechtsanspruch auf Entschädigung bis maximal 100 000 Euro pro Kunde und Bank. Für höhere Guthaben empfehlen Verbraucherschüt­zer eine Verteilung des Vermö­gens auf mehrere Institute, um die Basissicherung mehrfach in Anspruch nehmen zu können.

Die Grenzen der Sicherung

Privatbanken und öffentliche Banken unterhalten für darüber hinausgehende Ansprüche je­weils einen freiwilligen Einla­gensicherungsfonds. Beide ge­währen den Bankkunden je­ doch keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung.

Einen Präzedenzfall dafür, wie weit diese Absicherungssys­teme im Fall einer großen Ban­kenpleite greifen, hat es bislang nicht gegeben. Zumindest lässt sich sagen, dass deutsche Sparer bei Bankenzusammenbrüchen hierzulande noch kein Geld ver­loren haben. Was aber bei einer größeren Pleite oder gar größe­ren Verwerfungen im Zuge einer schweren Finanzkrise passiert, weiß niemand. Eine solche Situ­ation dürfte die Einlagensicherung aber nach gängiger Exper­tenmeinung überfordern.

So lagen bei den deutschen Privatbanken Ende 2021 Einla­gen in Höhe von 705 Milliarden Euro, die durch das Sicherungs­system gedeckt waren. Im Siche­rungssystem selbst wurden da­ für knapp vier Milliarden Euro vorgehalten. Bei den Sparkassen stand Einlagen von 833 Milliar­den Euro ein Sicherungsvolu­men von 4,7 Milliarden Euro ge­genüber.

Im Fall einer größeren Krise müsste also am Ende wohl der Staat die Einlagen garantieren, wie das zuletzt Bundeskanzlerin Angela Merkel am Höhepunkt der Finanzkrise 2008 getan hat. Damals sagte sie, alle Bank­einlagen in Deutschland seien geschützt. Doch ein Rechts­anspruch lässt sich daraus wohl kaum ableiten, ebenso wenig eine Garantie, sein Geld voll­ ständig wiederzusehen.

Dieser Artikel erschien zuerst in Euro am Sonntag 11/2023. Hier erhalten Sie einen Einblick ins Heft.

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