KARLSRUHE (dpa-AFX) - EU-Staaten können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vor nationalen Gerichten gegen internationale Schiedsverfahren zu Investitionen im Energiebereich vorgehen. Das entschied der erste Zivilsenat am Donnerstag in Karlsruhe anhand von drei Fällen, in denen auf der einen Seite Deutschland beziehungsweise die Niederlande stehen und auf der anderen Energieunternehmen aus jeweils anderen EU-Ländern, darunter RWE und Uniper mit Sitz in Deutschland. (Az. I ZB 43/22 u.a.)

Nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs müssen bei solchen Konstellationen nationale Gerichte einen Schiedsspruch zwingend kontrollieren, wie der Vorsitzende Richter unter anderem zur Begründung erklärte. Daher könnten die Parteien hierzulande auch schon zu Beginn die Unzulässigkeit eines solchen Verfahrens feststellen lassen. Dies sei eine Besonderheit des deutschen Rechts./kre/DP/ngu

Quelle: dpa-Afx