Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Billigkeitsantrag der Gesellschaft hinsichtlich der Gewerbesteuer stattgegeben

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29.03.2021 / 17:44 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft ist ein Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag für das Jahr 2018 zugegangen. Der Bescheid erging aufgrund des im Jahr 2020 eingereichten Billigkeitsantrags nach § 163 Abs. 1 AO. Aufgrund des geänderten Gewerbesteuermessbetrags erwartet die Gesellschaft einen geänderten Gewerbesteuerbescheid für das Jahr 2018 und im Ergebnis eine Gewerbesteuererstattung in Höhe von etwa EUR 4,5 Mio.

Hinsichtlich des Billigkeitsantrags bezogen auf die Körperschaftsteuer sind bislang keine geänderten Bescheide ergangen; es wird insoweit auf die Mitteilung vom 29. Oktober 2020 verwiesen.

Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft geht davon aus, dass dem Billigkeitsantrag für die Jahre 2017 und 2018 bezogen auf die Körperschaftsteuer (einschl. Solidaritätszuschlag) und die Gewerbesteuer vollumfänglich stattgegeben wird. Hieraus erwartet die Gesellschaft eine Steuererstattung von insgesamt etwa EUR 9 Mio., aus der sich eine Vermögensmehrung von etwa EUR 6 Mio. ergeben wird.

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Sprache: Deutsch Unternehmen: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft Breite Straße 34 40213 Düsseldorf Deutschland Telefon: 0211-13840-254 Fax: 0211-13840-842 E-Mail: investor.relations@ls-d.de Internet: www.ls-d.de ISIN: DE0006459324 WKN: 645932 Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 1179403

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1179403 29.03.2021 CET/CEST

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Quelle: dpa-Afx