Mutares SE & Co. KGaA beschließt die Durchführung einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten gegen Bareinlage mit Vorabplatzierung bei institutionellen Anlegern
^ EQS-Ad-hoc: Mutares SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung Mutares SE & Co. KGaA beschließt die Durchführung einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten gegen Bareinlage mit Vorabplatzierung bei institutionellen Anlegern
01.04.2026 / 17:55 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.
Mutares SE & Co. KGaA beschließt die Durchführung einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten gegen Bareinlage mit Vorabplatzierung bei institutionellen Anlegern
* Ausgabe von bis zu 4.269.651 Neuen Aktien, die 20 % des ausstehenden Grundkapitals und Bruttoerlösen von bis zu EUR 105 Mio. entsprechen
* Vorabplatzierung Neuer Aktien bei institutionellen Anlegern welche unverzüglich startet
* Die Erlöse aus der Kapitalerhöhung sollen zur weiteren Expansion in den USA durch ausgewählte Akquisitionen und zur Erschließung neuer Geschäftsmöglichkeiten in ganz Europa (ca. 80 % der Erlöse) sowie zur Stärkung der Bilanz (ca. 20 % der Erlöse) verwendet werden
* Bezugsfrist voraussichtlich vom 08. April bis 21. April 2026
München, 01. April 2026 - Die Geschäftsführung der Mutares Management SE ("Geschäftsführung"), der persönlich haftenden Gesellschafterin der Mutares SE & Co. KGaA (ISIN DE000A2NB650) ("Mutares" oder "Gesellschaft"), hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft ("Aufsichtsrat") beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von derzeit EUR 21.348.256,00 um bis zu EUR 4.269.651,00 auf bis zu EUR 25.617.907,00 durch Ausgabe von bis zu 4.269.651 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft ("Neue Aktien") mit Bezugsrechten der Aktionäre der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2024/I zu erhöhen ("Kapitalerhöhung"). Jede Neue Aktie ist ab dem 1. Januar 2025 voll gewinnanteilsberechtigt.
Bis zu 1.076.166 Aktien der Mutares (die "Vorabplatzierungsaktien") sollen im Rahmen von Privatplatzierungen ("Vorabplatzierungstranche") ausgewählten institutionellen Anlegern angeboten und bei diesen platziert werden, und zwar (i) außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika unter Berufung auf Regulation S des U.S. Securities Acts von 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") sowie (ii) in den Vereinigten Staaten ausschließlich an qualifizierte institutionelle Käufer ("QIBs") im Sinne von Rule 144A des Securities Acts, die zugleich qualifizierte Käufer im Sinne von Section 2(a)(51)(A) des U.S. Investment Company Acts von 1940 sind. Die Vorabplatzierungstranche wird unmittelbar nach dieser Bekanntmachung eingeleitet und im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ("ABB") durchgeführt.
Die Vorabplatzierungsaktien werden mit einem Abschlag von 19 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten 5 Handelstage vor dieser Bekanntgabe und einem Abschlag von 16 % auf den theoretischen Bezugsrechtspreis ("TERP") angeboten. Die im Rahmen der Vorabplatzierungstranche erworbenen Vorabplatzierungsaktien sind ex Bezugsrechte und werden am 02. April 2026 zugeteilt, mit Handelsdatum am 08. April 2026 und Abwicklungsdatum voraussichtlich am 10. April 2026, wobei die Aufnahme des Handels der im Rahmen der Vorabplatzierung platzierten Neuen Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) am selben Tag erfolgt. Der Platzierungspreis entspricht dem Bezugspreis je Neuer Aktie ("Bezugspreis").
Zur Ermöglichung der Vorabplatzierung haben bestimmte Aktionäre (die ca. 25 % des ausstehenden Grundkapitals der Gesellschaft halten) auf ihre Bezugsrechte in Höhe von 1.076.166 Neuen Aktien verzichtet. Die verbleibenden 3.193.485 Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft auf Grundlage eines Dokuments gemäß Art. 1 Abs. 4 Unterabs. 1 lit. (db)(iii) und Art. 1 Abs. 5 Unterabs. 1 lit. (ba)(iii) in Verbindung mit Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1129 ("Prospektverordnung") der Gesellschaft (das "Anhang-IX-Dokument") im Wege mittelbarer Bezugsrechte während der Bezugsfrist angeboten, die voraussichtlich am 8. April 2026 (einschließlich) beginnt und am 21. April 2026 (einschließlich) endet ("Bezugsfrist"), und zwar zum Bezugspreis gemäß den Bedingungen des Bezugsangebots ("Bezugstranche"). Die Veröffentlichung des Bezugsangebots im Bundesanzeiger wird voraussichtlich am oder um den 2. April 2026 erfolgen.
Bei einer Bezugsquote von 100 %, die nach Ablauf der Bezugsfrist festgestellt wird, würden sich das Gesamtvolumen der Transaktion und die Bruttoerlöse auf EUR 105 Mio. primärer Erlöse für die Gesellschaft belaufen. Die Nettoerlöse aus der Kapitalerhöhung sollen für die weitere Expansion in den Vereinigten Staaten durch ausgewählte Akquisitionen und zur Erschließung neuer Geschäftsmöglichkeiten in ganz Europa (80 % der Erlöse) sowie für die Stärkung der Bilanz (20 % der Erlöse) verwendet werden.
Das Bezugsverhältnis wurde auf 5:1 festgelegt, d. h. fünf (5) Bestehende Aktien berechtigen zum Bezug einer (1) Neuen Aktie zum Bezugspreis. Die Bezugsrechte für die Neuen Aktien (ISIN DE000A41YEC7) werden vom 10. April 2026 bis einschließlich 16. April 2026 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Im Rahmen der Bezugstranche erworbene Neue Aktien werden voraussichtlich am 28. April 2026 geliefert, wobei die Aufnahme des Handels im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) am selben Tag erfolgt. Für nicht ausgeübte Bezugsrechte wird keine Entschädigung gezahlt.
Neue Aktien, für die während der Bezugstranche keine Bezugsrechte ausgeübt wurden, werden ausgewählten institutionellen Anlegern im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung angeboten oder nach Ablauf der Bezugsfrist am Markt veräußert, jeweils zu einem Preis, der mindestens dem Bezugspreis entspricht.
Die Gesellschaft hat sich einer dreimonatigen (3) Lock-up-Periode verpflichtet, gefolgt von einer weiteren dreimonatigen (3) Lock-up-Periode, auf die der Sole Global Coordinator verzichten kann. Cantor fungiert als Sole Global Coordinator und gemeinsam mit B. Metzler seel. Sohn & Co. und Stifel als Joint Bookrunners (zusammen die "Joint Bookrunners").
HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND WICHTIGER HINWEIS
Diese Veröffentlichung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan oder einer anderen Rechtsordnung veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden, in der die Verbreitung oder Veröffentlichung rechtswidrig wäre. Sie enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder in einer Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien der Gesellschaft dar. Ein öffentliches Angebot der Neuen Aktien in der Bezugstranche in Deutschland erfolgt ausschließlich auf Grundlage des in deutscher Sprache erstellten Dokuments gemäß der Prospektausnahme nach Artikel 1 Absatz 4 Unterabsatz 1 Buchstabe (db)(iii) und Artikel 1 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe (ba)(iii) in Verbindung mit Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (die "Prospektverordnung") der Gesellschaft (das "Anhang-IX-Dokument"), das in elektronischer Form bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") eingereicht wird und voraussichtlich am 2. April 2026 auf der Website der Gesellschaft (ir.mutares.com) im Bereich "Aktie-Kapitalerhöhung 2026" veröffentlicht wird. Eine Billigung des Anhang-IX-Dokuments durch die BaFin ist weder erforderlich noch wurde sie erteilt. Aktionären und Anlegern wird empfohlen, das Anhang-IX-Dokument sorgfältig zu lesen, bevor sie eine Entscheidung über die Ausübung, den Erwerb oder den Verkauf von Bezugsrechten treffen, und insbesondere die im Abschnitt "Risikofaktoren" beschriebenen Risiken bei ihrer Anlageentscheidung zu berücksichtigen. Angesichts der derzeit hohen Volatilität der Aktienkurse und des Marktumfelds sollten sich Aktionäre vor Ausübung etwaiger Bezugsrechte zum Bezugspreis auch über den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft informieren. Das Anhang-IX-Dokument ist verfügbar. Es wird ferner empfohlen, dass Anleger die auf der Website der Gesellschaft (https://ir.mutares.com/veroeffentlichungen/) verfügbaren Finanzberichte, einschließlich des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024, sowie die weiteren auf der Website der Gesellschaft verfügbaren Informationen lesen und bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen, auch in Bezug auf Risiken.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien wurde kein Prospekt erstellt und wird auch kein Prospekt erstellt werden. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der Bezugsrechte und/oder der Neuen Aktien sollte nur auf Grundlage des Anhang-IX-Dokuments und der öffentlich verfügbaren Informationen über die Gesellschaft getroffen werden.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums außer Deutschland richtet sich diese Veröffentlichung ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 Buchstabe (e) der EU-Prospektverordnung sind.
Diese Veröffentlichung darf nur im Vereinigten Königreich verbreitet werden und richtet sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Absatz 15 des Schedule 1 der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 (POATR) sind und die zudem (i) professionelle Anleger im Sinne von Artikel 19 Absatz 5 der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Order") oder (ii) high net worth companies im Sinne von Artikel 49 Absatz 2 Buchstabe (a) bis (d) der Order oder andere Personen sind, an die diese Mitteilung anderweitig rechtmäßig übermittelt werden darf (alle diese Personen zusammen als "relevante Personen" bezeichnet). Die Neuen Aktien stehen ausschließlich relevanten Personen zur Verfügung und jede Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb der Neuen Aktien wird ausschließlich mit relevanten Personen abgeschlossen. Personen, die keine relevanten Personen sind, dürfen nicht auf Grundlage dieser Materialien oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen.
Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin genannten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") registriert. Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur mit Registrierung oder auf Grundlage einer Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Acts angeboten oder verkauft werden.
In den Vereinigten Staaten findet kein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere statt. Cantor Fitzgerald Ireland Limited, B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft und Stifel Europe Securities SAS (zusammen die "Konsortialbanken") handeln im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien (das "Angebot") ausschließlich für die Gesellschaft und für niemand anderen. Im Zusammenhang mit dem Angebot werden die Konsortialbanken niemand anderen als ihren Kunden betrachten und sind gegenüber niemand anderem als der Gesellschaft dafür verantwortlich, den Schutz zu gewähren, den sie ihren Kunden gewähren, oder Beratung im Zusammenhang mit dem Angebot, dem Inhalt dieser Bekanntmachung oder einer anderen in dieser Bekanntmachung genannten Transaktion, Vereinbarung oder sonstigen Angelegenheit zu erteilen.
Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Ansichten, Erwartungen, Annahmen und Informationen der Geschäftsführung der Gesellschaft. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine Garantien für die künftige Entwicklung und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die tatsächlichen künftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von den in diesen Aussagen beschriebenen abweichen; weder die Gesellschaft noch eine andere Person übernimmt irgendeine Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Meinungen oder der zugrunde liegenden Annahmen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Mitteilung zu aktualisieren. Darüber hinaus ist zu beachten, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen nur zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung Geltung haben und dass weder die Gesellschaft noch die Konsortialbanken eine Verpflichtung übernehmen, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder an die tatsächlichen Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Keine der Gesellschaft und der Konsortialbanken (zusammen die "Personen") oder deren jeweilige Geschäftsführer, leitende Angestellte, persönlich haftende Gesellschafter, Mitarbeiter, Bevollmächtigte, verbundene Unternehmen, Aktionäre oder Berater solcher Personen (die "Vertreter") können Sie über Änderungen informieren noch sind sie verpflichtet, die Bekanntmachung zu aktualisieren oder auf dem neuesten Stand zu halten oder dem Empfänger Zugang zu zusätzlichen Informationen zu gewähren, die in diesem Zusammenhang entstehen könnten, mit Ausnahme der Offenlegungen, die nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Diese Bekanntmachung stellt keine Anlage-, Rechts-, Buchhaltungs-, regulatorische, steuerliche oder sonstige Beratung dar. Keine Person ist befugt, Informationen zu erteilen oder Erklärungen abzugeben, die nicht in dieser Bekanntmachung enthalten sind oder nicht mit ihr übereinstimmen; solche Informationen oder Erklärungen dürfen, sofern sie erteilt oder abgegeben werden, nicht als von der Gesellschaft oder einer Konsortialbank autorisiert angesehen werden.
DIESES DOKUMENT IST KEIN PROSPEKT, SONDERN EINE WERBEMITTEILUNG. ANLEGER SOLLTEN DIE IN DIESEM DOKUMENT GENANNTEN AKTIEN AUSSCHLIESSLICH AUF GRUNDLAGE DER IM ANHANG-IX-DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN ZEICHNEN ODER ERWERBEN.
Ende der Insiderinformation
---------------------------------------------------------------------------
01.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: https://eqs-news.com/?origin_id=bbf33e76-2dda-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Unternehmen: Mutares SE & Co. KGaA Arnulfstr.19 80335 München Deutschland Telefon: +49 (0)89-9292 776-0 Fax: +49 (0)89-9292 776-22 E-Mail: ir@mutares.de Internet: www.mutares.de ISIN: DE000A2NB650 WKN: A2NB65 Indizes: SDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX EQS News ID: 2302546
Ende der Mitteilung EQS News-Service ---------------------------------------------------------------------------
2302546 01.04.2026 CET/CEST
°
Quelle: dpa-Afx