BERLIN (dpa-AFX) - Google darf Unterkünfte bei Suchergebnissen nicht mehr als Sterne-Hotels bezeichnen, solange diese nicht offiziell vom Hotel- und Gaststättenverband Dehoga als solche ausgezeichnet wurden. Gegen diese Praxis hatte die Wettbewerbszentrale geklagt und nun vor dem Landgericht Berlin Recht bekommen. Das Urteil vom Monatsanfang wurde am Montag bekannt.

Demnach hatte die Suchmaschine bei der Anzeige von Suchergebnissen von Hotels immer wieder Gaststätten mit Hinweisen wie "3-Sterne-Hotel" oder "4-Sterne-Hotel" versehen. Die Wettbewerbszentrale hatte dies als "irreführend" kritisiert, weil viele der Unterkünfte "nicht über eine gültige Hotelklassifizierung verfügten". Google hat die Entscheidung anerkannt./maa/DP/men

Quelle: dpa-Afx