Sie hatte ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, dem zufolge es zusätzlich zum schon gegen Volkswagen und die PSE laufenden Kapitalanlegermusterverfahren am OLG Braunschweig kein solches Verfahren gegen die Holding geben sollte, beim BGH angefochten. Auch die von den VW-Eignerfamilien Porsche und Piech kontrollierte Holding hatte ein Musterverfahren in dem Rechtsstreit angestrebt.

Anleger werfen der PSE vor, sie habe im September 2015 bei Bekanntwerden des Dieselabgasskandals die Anleger zu spät über den Abgasbetrug bei VW informiert. Sie seien durch Kursverluste der PSE-Aktien geschädigt worden. Ein Mammutprozess über die Frage, ob der VW-Konzern und in dessen Gefolge auch sein Großaktionär gegen die Veröffentlichungspflicht verstieß, läuft seit September 2018 am OLG Braunschweig. Dort geht es um 1700 Klagen gegen VW. In Stuttgart sind noch weitere rund 200 Anlegerklagen über Forderungen von knapp 920 Millionen Euro anhängig. Sie sind zum größten Teil ausgesetzt, bis die Musterklagen entschieden sind. Die Porsche SE hält alle Klagen für unbegründet. Die Entscheidung des BGH richte sich nicht gegen sie, teilte die Holding mit.

Das OLG Stuttgart hatte ein Musterverfahren gegen die PSE abgelehnt, weil es um den selben Sachverhalt geht - den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Abgasskandals und dessen finanzielle Folgen für VW. Der BGH hat die Entscheidung und seine Begründung dazu noch nicht veröffentlicht.

"Dieser Beschluss stellt einen ersten, hart erkämpften Etappensieg für geschädigte Porsche-Aktionäre dar", erklärte Rechtsanwalt Klaus Nieding. Es sei jetzt schneller eine Entscheidung zu erwarten, als wenn die Aktionäre der PSE auf den Ausgang der seit Herbst 2018 laufenden Prozesse in Braunschweig warten müssten. Der BGH habe das OLG Stuttgart aufgefordert, einen Musterkläger zu bestimmen.

rtr