Mit der Eintragung in das Handelsregister ende der verschmelzungsrechtliche Squeeze-Out. Die festgesetzte Barabfindung werde in den nächsten Tagen ausgezahlt. Ein gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer habe bestätigt, dass die festgelegte Höhe von 42,82 Euro je Aktie angemessen sei. E.ON hatte von RWE das Netz- und Vertriebsgeschäft von Innogy übernommen.

rtr