Das Ende der effektiven Stücke deutscher Fonds ist unwiederbringlich eingeläutet. Inhaber solcher Papiere müssen diese bis spätestens zum Jahresende in ein Depot einliefern, sonst verlieren sie ihre Handelbarkeit. Damit sorgt der Gesetzgeber für das endgültige Aus sogenannter effektiver Stücke von deutschen Fonds. Deren Zahl hat sich zwar seit der Jahrtausendwende schon erheblich reduziert. Doch noch immer liegen viele dieser Schätze in Bankschließfächern oder heimischen Tresoren. Für betroffene Anleger tickt also die Uhr. Bleiben sie untätig und liefern die Stücke nicht bei der Bank ein, besitzen sie ab Anfang 2017 nur noch ein Legitimationspapier für eine Depotgutschrift gegenüber der Verwahrstelle des Fonds. Sprich: Sie haben kein verkehrsfähiges Wertpapier mehr. Allerdings bleiben sie weiterhin Inhaber der Anteile.

Diese Regelung ist immerhin anlegerfreundlicher als die Luxemburger Variante. Denn die Besitzer effektiver Stücke eines im Großherzogtum aufgelegten Fonds waren schon zu Jahresbeginn aufgerufen, ihre Papiere einzuliefern. Wer dies nicht bis zum 18. Februar tat, dessen Anteile wurden für wertlos erklärt, ihr Gegenwert wurde an die Luxemburger Caisse des Consignations überwiesen.

"Der Anleger hat dann nur noch Anspruch auf den Anteilswert am 18. Februar 2016. Er partizipiert nicht mehr an der künftigen Wertentwicklung und an Ausschüttungen", erklärt Stefan Lutz, Sprecher der Fondsgesellschaft Allianz Global Investors (AGI). "Allerdings", so rät er, "sollten Anleger trotz Fristablauf versuchen, ihre effektiven Stücke von Luxemburger Fonds bei einer Bank einzuliefern. Denn in der Praxis wurden viele Anteile von den Fondsgesellschaften noch nicht liquidiert." Auch in Deutschland ist eine spätere Einlieferung von effektiven Stücken immer noch möglich. "Dann werden die Anteile in eine Girosammelverwahrung gegeben, und der Anleger partizipiert wieder an Kursgewinnen und Ausschüttungen", so Lutz.

Dass effektive Wertpapiere von Fonds sowohl in Luxemburg als auch in Deutschland in diesem Jahr einkassiert werden, liegt im Wesentlichen an den USA und ihrem Steuerabkommen FATCA. Dieses zwingt alle Finanzinstitute weltweit zur Informationsweitergabe an die US-Behörden. "Als offizieller Grund wird die Terrorbekämpfung genannt, doch natürlich geht es den Amerikanern auch um steuerliche Aspekte", sagt Daniel Bauer, Vorstandsvorsitzender der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK).

Im Zuge des Abkommens hatte die europäische Fondsbranche Erleichterungen für sich ausgehandelt. Dafür musste sie zusichern, keine effektiven Stücke mehr auszugeben. Doch der Gesetzgeber ging sowohl in Luxemburg als auch in Deutschland noch einen Schritt weiter: Auch die im Umlauf befindlichen Papiere wurden und werden eingezogen. In Deutschland regelt das Paragraf 358 des Kapitalanlagegesetzbuches, der im Februar eingeführt wurde. Betroffen davon ist eine erhebliche Zahl an Fonds. Allein Allianz Global Investors listet 69 Fonds, bei denen papierhafte Anteile ausgegeben wurden. Die Deutsche Asset Management zählt 43 Portfolios mit effektiven Stücken auf, die genossenschaftliche Union Investment 14. Dahinter steckt indes kein sehr großes Volumen. "Bei den meisten unserer Fonds befindet sich der Anteil an effektiven Stücken im Bereich weit unter einem Prozent", sagt Markus Temme, Sprecher von Union Investment. In Summe liege der Bestand an diesen Papieren "bei einem zweistelligen Millionenbetrag in Euro".