Aufatmen in Mountain View: Google darf Chrome behalten – die regulatorische Unsicherheit ist vorbei. Die Alphabet-Aktie springt nach dem Urteil um 7 Prozent nach oben.
Für Alphabet-Aktionäre ist es eine erlösende Nachricht: Das US-Bezirksgericht in Washington hat entschieden, dass Google weder seinen Browser Chrome noch das mobile Betriebssystem Android verkaufen muss.
Die drohende Zerschlagung des Internetgiganten, die seit Monaten als „Worst-Case-Szenario“ über dem Papier hing, ist damit vorerst vom Tisch. Die Aktie reagierte nachbörslich mit einem Kurssprung von 7 Prozent, auch Apple legte rund 3 Prozent zu.
Erleichterung am Markt
Investoren hatten mit schärferen Konsequenzen gerechnet. Das Justizministerium hatte gefordert, Googles Ökosystem aufzubrechen, um den Wettbewerb im Such- und Werbemarkt zu beleben. Richter Amit Mehta bezeichnete diese Forderung als „überzogen“ – ein Signal, das am Markt als Befreiungsschlag interpretiert wurde.
Mit einem Börsenwert von zuletzt rund 2,4 Billionen Dollar gehört Alphabet zu den Schwergewichten im S&P 500. Der unerwartete Kursanstieg katapultierte den viertwertvollsten Konzern der Welt auf neue Allzeithochs und dabei näher an die Marke von 2,6 Billionen Dollar.
Auch Apple profitierte von der Entscheidung: Da das Gericht Google zwar exklusive Deals untersagt, aber nicht verbietet, für prominente Platzierungen zu zahlen, bleiben die milliardenschweren Einnahmen aus der voreingestellten Google-Suche auf iPhones gesichert.
Auflagen mit Signalwirkung
Ganz ohne Konsequenzen bleibt Google jedoch nicht. Künftig sind exklusive Verteilungsdeals verboten. Das betrifft nicht nur die Websuche, sondern auch den Chrome-Browser und KI-Produkte wie Gemini. Zahlungen für die Platzierung bleiben erlaubt – ein Detail, das die Stabilität der bestehenden Partnerschaften mit Apple, Samsung oder Mozilla sichert.
Zudem muss Google anonymisierte Daten aus seinem Suchindex sowie bestimmte Interaktionsdaten an Wettbewerber weitergeben. Ziel ist es, die Markteintrittsbarrieren zu senken und Alternativen im Such- und Werbemarkt zu fördern.
Anlegerperspektive: Rechtssicherheit und Bewertungsfantasie
Mit dem Urteil hat Alphabet einen entscheidenden Unsicherheitsfaktor ausgeräumt. Marktstrategen sehen darin kurzfristig Potenzial für weitere Kursgewinne, zumal Alphabet fundamental weiter sehr solide aufgestellt ist: Der Internet-Pionier generierte zuletzt knapp 80 Milliarden Dollar operativen Cashflow, wird mit dem günstigsten KGV der Mag 7 bewertet (22) und investiert massiv in KI-Infrastruktur.
Für langfristig orientierte Investoren bleibt Alphabet damit weiter ein Kerninvestment im Big-Tech-Segment. Die neuen regulatorischen Vorgaben erhöhen den Wettbewerbsdruck, ändern aber nichts an der dominanten Marktstellung in der Internetsuche und im Werbegeschäft – zwei Säulen, die weiterhin stabile Cashflows liefern.
Berufung und AdTech-Verfahren
Ganz abgeschlossen ist der Rechtsstreit indes noch nicht. Google hat angekündigt, in Berufung zu gehen, um auch das ursprüngliche Monopolurteil aus dem Jahr 2024 anzufechten. Parallel steht ein zweites Kartellverfahren im Bereich AdTech an, das noch größere Auswirkungen auf das Werbegeschäft haben könnte.
Für Investoren bedeutet das: Es bleiben weiter regulatorische Risiken, die für Volatilität sorgen könnten. Zunächst jedoch dominiert die Erleichterung, dass das befürchtete „Worst Case“-Szenario abgewendet wurde.
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