Eon-Verschuldung


Ihre Kurzanalyse zu Eon in Heft Nummer 39/2019, Seite 36, kann nicht unwidersprochen bleiben. Sie sprechen davon, dass sich die Schulden nach der Neuordnung "mehr als verdoppeln" werden. Eine Verdopplung - ausgehend von 16 Milliarden Euro - ist kurzfristig möglich, aber sie verspricht im Bereich der Netze und Kundenlösungen auch ein verdoppeltes Geschäft. Da in den vergangenen Monaten bei Eon Anleihen ausgelaufen sind und das auch bei Innogy bevor- steht, werden hochverzinsliche Anleihen durch niedriger verzinsliche ersetzt. So sind zuletzt Bonds über 1,5 Milliarden Euro aufgelegt worden, die in einer Tranche sogar negative Zinsen aufweisen. Daraus allein ergeben sich Zinseinsparungen von etwa 80 bis 90 Millionen Euro jährlich. Insgesamt dürfte eine Zinsentlastung von mindestens 150 Millionen Euro pro Jahr eintreten. Der Spielraum für Investitionen und langsam steigende Dividenden ist also durchaus gut. Sie schreiben, dass der Deal für Eon zu teuer ist und begründen dies mit "zuletzt schwachen Ergebnissen" von Innogy. Das ist bezogen auf Innogy isoliert gesehen richtig, in der Bewertung aber falsch. Das entscheidende Asset bei dem Deal sind die Netze! Auf ihre Bewertung kommt es an. Eon hat weitgehend mit eigenen Aktien bezahlt. Zudem muss RWE noch 1,5 Milliarden Euro an Eon überweisen. Ein Anteil von 16,67 Prozent für RWE muss wohl eher als clevere Finanzierung bezeichnet werden, die das Kapital von Eon schont. Bitte überprüfen Sie Ihre Analyse und das Anlage­urteil "Verkaufen". M. Hüwe, Emsdetten


Börse ONLINE: Das haben wir getan und sehen weiterhin mehr Risiken als Chancen, da Unternehmen erfahrungsgemäß bei Zusammenschlüssen und Akquisitionen hinsichtlich der Synergieeffekte etwas zu optimistisch planen. Gleichwohl könnte das Rating bei der nächsten Besprechung "Beobachten" lauten, da wir nach "Verkaufen" davon ausgehen, dass die Aktie sich nicht mehr im Depot befindet. Nur bei besonders absturzgefährdeten Titeln bekräftigen wir unsere Verkaufsempfehlungen immer wieder. Dazu zählt Eon aber nach Lage der Dinge nicht.

Bankenenteignung


Zu Ihrem interessanten Artikel "In neuem Licht" über die Bankenbranche (Heft 39/2019, Seite 22) habe ich folgende Fragen: Was passiert mit den von den Banken im vergangenen Jahr bezahlten sieben Milliarden Euro an Strafzinsen? Ist die Aussage meines Bank­be­raters, die Banken seien gesetzlich ver- pflichtet, überschüssige Gelder bei der EZB zu Negativzinsen zu parken, zutreffend? Dies käme ja einer beliebigen Enteignung durch eine nicht demokratisch legitimierte Institution gleich. H. Reimann (per E-Mail)

Börse ONLINE: Dem Geschäftsbericht 2018 der Bundesbank (Seite 68) ist zu entnehmen, dass die Einlagen der Kreditinstitute in Deutschland im vergangenen Jahr mit 2,448 Milliarden Euro negativ ver­zinst wurden. Aus Sicht der Bundesbank sind dies Zinserträge, die in die Gewinn- und Verlustrechnung einfließen. In der Publikation "Geld und Geldpolitik" der Deutschen Bundesbank wird ab Seite 195 erläutert, dass Banken verpflichtet sind, eine bestimmte Mindesteinlage auf ihrem Zentralbankkonto zu halten (Mindestreservepflicht). Zu den Überschussguthaben heißt es: "Hält eine Bank über die Mindestreserveperiode im Durchschnitt eine höhere Einlage auf ihrem Zentralbankkonto, als ihr Mindestreserve-Soll beträgt, wird dieses ,Überschussguthaben‘ nicht verzinst. Seit Juni 2014 wird für Überschussguthaben ein negativer Zinssatz berechnet, der genauso hoch ist wie der negative Zinssatz der Einlagefazilität. Das gibt den Banken einen Anreiz, überschüssiges Zentralbankgeld über den Geldmarkt an andere Banken auszuleihen."