von Herausgeber Frank-B. Werner

Mit zwei Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag die Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Entscheidungen der Vorinstanz, in denen sie zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne in Stuttgart und Düsseldorf verpflichtet worden waren, überwiegend abgelehnt. Das quantitativ weniger Wiegende, für die Autofahrer aber Wichtigere, ist dabei jedoch abgelehnt worden: das totale Fahrverbot. In der Sprache der Richter heißt das, Fahrverbote seien zwar in Betracht zu ziehen, müssten aber verhältnismäßig sein und mit zahlreichen Ausnahmen versehen werden. So oder so ist jetzt der Gesetzgeber gefordert. Die Grenzwerte müssen - auch im europäischen Kontext - auf ein realistisches Maß korrigiert werden.

Ein Paukenschlag. Der chinesische Milliardär Li Shufu ist neuer Großaktionär von Daimler. Li, Gründer, Hauptanteilseigner und Vorstandschef des Auto­bauers Geely, ist kein Unbekannter in Stuttgart. Vor 20 Jahren hatten ihn die Schwaben verklagt, weil Geely Kraftwagen baute, die wie ein Mercedes aussahen. 2010 erwarb er für 1,8 Milliarden Euro den schwedischen Sanierungsfall Volvo, eine Marke, die sich inzwischen wieder auf dem Weltmarkt etabliert hat. Mit seinem Einstieg bei Daimler sucht Li nun den Schulterschluss mit einer globalen Premiummarke. Ein Zehn-Prozent-Anteil berechtigt allerdings weder zu einem Zugriff auf Daimlers Technik, noch lässt sich damit ein Abbruch von Daimlers Kooperationen mit Geelys Konkurrenten BYD und BAIC erzwingen. Das wird auch Herr Li wissen. Sein Engagement gibt Rätsel auf.

Die Kollegen vom "Geldbrief" machen im Zusammenhang mit der Absichtserklärung im Koalitionsvertrag, die Abgeltungsteuer auf Zinserträge abzuschaffen und zur Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz zurückzukehren, auf viele steuersystematische Hindernisse aufmerksam. Deshalb werde der Gesetzgeber am Ende bei dem bewährten Verfahren bleiben. Allerdings solle man sich nicht zu früh freuen. Es drohe die Erhöhung von 25 auf 35 Prozent.