Es bestehe der Verdacht, dass Betreiber mit falschen Webseiten Daten für Hilfsanträge abgegriffen und diese für kriminelle Machenschaften genutzt haben. Daraufhin habe das Land die Bezirksregierungen angewiesen, die weitere Auszahlung der Gelder auszusetzen. "Es handelt sich nach derzeitigem Ermittlungsstand um eine professionell aufgezogene, kriminelle Kampagne, die gezielt den hohen Handlungsdruck von Unternehmen und Verwaltung bei der Bewältigung der Coronakrise instrumentalisiert", erklärte der Kölner Oberstaatsanwalt Markus Hartmann.

Kleinunternehmen und Selbstständige könnten aber weiter Anträge auf NRW-Soforthilfen stellen, erklärte das Ministerium. Cyberexperten von Wirtschaftsministerium und LKA rieten aber erneut dringend dazu, dafür ausschließlich die offizielle Internetseite zu nutzen: https://soforthilfecorona.nrw.de. Antragsteller, die auf Ihre Überweisung warten, bat das Ministerium "um Verständnis und etwas Geduld".

Ob und welche Hilfszahlungen bereits an manipulierte Kontoverbindungen ausgezahlt worden sind, werde derzeit ermittelt, erklärte Oberstaatsanwalt Hartmann, der die bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelte Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) leitet. Gegenstand der Ermittlungen sei der Verdacht, dass die unbekannten Täter Daten der Unternehmen, die irrtümlich auf den nachgemachten Webseiten eingegeben wurden, abgegriffen und manipuliert mit falschen Kontoverbindungen an das für die Corona-Hilfen zuständige Wirtschaftsministerium weitergeleitet haben. So könnte es den Tätern gelungen sein, ausgezahlte Corona-Hilfen an sich umzuleiten.

rtr