Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

Ich möchte einen Teil meines Vermögens in Gold investieren. Mein Bankberater hat mir Gold-ETCs (Exchange Traded Commodities) empfohlen. Bleiben Gewinne mit solchen Goldanleihen wie bei Barren und Münzen nach einem Jahr steuerfrei?

Euro am Sonntag: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem neuen Urteil seine Rechtsprechung bestätigt, dass realisierte Kursgewinne mit börsengehandelten Inhaberschuldverschreibungen (ETCs), die den Goldpreis abbilden und einen physischen Lieferanspruch auf das Edelmetall grammgenau verbriefen, nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei sind.

Erfolgreich geklagt hat ein Anleger, der Gold Bullion Securities des Anbieters Wisdomtree (ISIN: DE 000 A0L P78 1) verkauft hatte. Diesen ETC, der wie Xetra Gold und Euwax Gold II in durch physisches Gold besicherte, unbefristete Schuldverschreibungen ohne laufende Verzinsung und ohne Endfälligkeit investiert, veräußerte er mehr als ein Jahr nach der Anschaffung. Obwohl die Spekulationsfrist damit abgelaufen war, besteuerte das Finanzamt den Gewinn als Kapitaleinkünfte.

Ein Finanzgericht hatte in erster Instanz der Klage des Anlegers stattgegeben und den Gewinn als "nicht steuerbar" eingestuft. Der BFH hat die Revision der Finanzverwaltung jetzt als unbegründet zurückgewiesen (Az. VIII R 7/17). Denn auch nach Auffassung der obersten Finanzrichter führt der vom Kläger erzielte Gewinn nicht zu "steuerbaren" Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

Zudem verfolgt die Bundesregierung nicht mehr den Plan, Gewinne mit Gold-ETCs in dieser Konstellation per Gesetzesänderung zu besteuern. Das ergab eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (BT, Drucksache 19/22447).