Elf Prozent Rendite im Jahr, das ist erfahrungsgemäß nichts für schwache Nerven. Beim Geschäft mit Krediten, die Anleger über Internetportale an private Darlehensnehmer vergeben, ist das nicht anders. Elf Prozent im Jahr sind bei diesen Investments die Ausnahme. Das Kreditportal Smava wirbt bei entsprechender Risikobereitschaft mit einer solchen Größenordnung. Ansonsten macht der Kreditanbieter immer wieder anderweitig Schlagzeilen. Regelmäßig liefert er sich mit Check24 im Zusammenhang mit Lockangeboten ein Duell, bei dem Kleinkreditnehmer einen negativen Zins zugesichert bekommen - für ihren Kredit also weniger als die Kreditsumme bezahlen. Beim Kredit von der Crowd funktioniert das natürlich nicht.

Kreditportale, über die Anleger anderen Personen Geld leihen können, sind neben Smava zum Beispiel Auxmoney, Viainvest oder Mintos. Sie bieten Schuldnern auch mit schlechter Bonität die Chance auf einen schnellen Kredit. Private Investoren, die diese Kredite mit ihren eigenen Anlagesummen ab 25 Euro aufwärts ermöglichen, nutzen die Online-Marktplätze in der schon lange währenden Niedrigzinsphase als lukrative Möglichkeit, für ihre Ersparnisse Renditen von bis zu fünf Prozent (Auxmoney) herauszuholen. Das ist die üb­liche Größenordnung.

Die in den USA entwickelte Idee, private Kreditnehmer und -geber über das Internet zusammenzubringen, nennen Fachleute "Peer-to-Peer-Lending" - oder "P2P". Da sich viele Geldgeber zusammentun, um einen Kredit auszureichen, spricht man auch von Crowdlending. Die Kreditportale überprüfen die Bonität des Schuldners, ermitteln danach einen risikoadäquaten Zinssatz für das Darlehen und vermitteln die Kreditvergabe durch private Anleger. Für die ­eigentliche Abwicklung des Kreditgeschäfts bedienen sich die Internetplattformen jeweils einer zwischengeschalteten Bank. Bei Auxmoney ist das zum Beispiel die Süd-West-Kreditbank mit Sitz in Bingen am Rhein. Kreditgeber und -nehmer haben also keinen unmittelbaren Kontakt miteinander. Läuft alles reibungslos, erhalten Anleger ihren Privatkredit auf Heller und Cent plus Zinsen zurück.

Der Staat verdient mit

Anders als bei Geldanlagen über eine reguläre Bank hat der Anleger bei Invest­ments über Online-Kreditportale selbst für eine Versteuerung seiner Erträge zu sorgen. Die Zinsen aus Online-Privatkrediten unterliegen beim Kreditgeber nämlich als Kapitalerträge der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Für Kirchenmitglieder erhöht sich die Steuerbelastung noch um die Kirchensteuer. Der Online-Vermittler hält sich komplett aus der Versteuerung heraus - Anleger erhalten von ihm lediglich eine Bescheinigung über die verdienten Zinsen. Diese Erträge muss jeder Sparer in seiner jährlichen Einkommensteuererklärung über das Formular Anlage KAP (Zeile 14) nachträglich beim Finanzamt deklarieren. Das berechnet die fälligen Steuern dann über den Steuerbescheid nach.

Allerdings kassiert das Finanzamt nicht ab dem ersten verdienten Euro voll ab. Single-Sparer können jährlich ­einen steuerfreien Sparerpauschbetrag von 801 Euro geltend machen. Verheiratete streichen 1.602 Euro Zinsen steuerfrei ein. Den Freibetrag berücksichtigt das Finanzamt erst bei der Abrechnung im Steuerbescheid automatisch. Voraussetzung ist allerdings, dass das steuerfreie Volumen nicht bereits durch andere Geldanlagen bei Banken, Bausparkassen oder Fondsgesellschaften ausgeschöpft wurde. Mit dem Pauschbetrag sind auch alle Kosten der Geldanlage abgegolten - die Gebühren der Kreditvermittlungsportale (bei Auxmoney zum Beispiel einmalig ein Prozent der Anlagesumme, bei Smava 1,35 Prozent) dürfen deshalb nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Steuerpflichtig bleiben die vereinnahmten Bruttozinsen.

Portale wie Viainvest und Mintos vermitteln auch Darlehen an Kreditnehmer im Ausland. Das kann für deutsche Anleger den Einbehalt von ausländischen Quellensteuern bedeuten. Wenn das Herkunftsland des Darlehens die Tschechische Republik oder Litauen ist, beträgt die Quellensteuer für Privatpersonen beispielsweise 15 Prozent, in Lettland und in Polen 20 Prozent.

Vermeiden oder zumindest reduzieren kann man diese Steuerabzüge nur durch eine vor der ersten Kredittransaktion auf dem Investorenprofil hochgeladene Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Wohnsitzfinanzamts. Darin wird bescheinigt, dass der Anleger in der Bundesrepublik steuerlich erfasst ist. Werden Kredite in verschiedene Länder vergeben, braucht man für jedes einzelne Land eine gesonderte Bescheinigung. Tipp: Einbehaltene ausländische Quellensteuern tragen Anleger in ihrer Jahresabrechnung mit dem deutschen Finanzamt auf der Anlage KAP (Seite 2/Zeile 52) ein. Die Finanzbeamten verrechnen diese Beträge dann als Anzahlung auf die in Deutschland fällige Abgeltungsteuer.

Auf Seite 2: Versteuern besser nicht vergessen





Versteuern besser nicht vergessen

Die Höhe der maximal möglichen Steueranrechnung regeln die einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik mit den Quellenstaaten (siehe dazu die Website des Bundeszentralamts für Steuern: www.bzst.de). Es kann passieren, dass nicht alle Quellensteuern beim deutschen Fiskus als anrechenbar akzeptiert werden - dann muss man gegebenenfalls im Ausland einen Rückerstattungsantrag stellen. Zum Nachweis der einbehaltenen Quellensteuern müssen Anleger eine Bescheinigung des Portals oder die Kontoauszüge vorlegen.

Verschweigen sollten Anleger ihre Zinserträge in der Steuererklärung keinesfalls. Das Risiko, entdeckt zu werden, ist vergleichsweise hoch. Steuerfahnder nehmen die deutschen Online- Kreditbörsen regelmäßig ins Fadenkreuz. Sie suchen nach Anlegern, die ihre Zinserträge abgeltungsteuerfrei kassieren und die notwendige Nachversteuerung über die Steuererklärung "vergessen".

Die Portale sind verpflichtet, auf Nachfragen der Fahnder die Identität, Anlagesummen und erzielten Zinserträge einzelner Kunden zu offenbaren - ein Bankgeheimnis gibt es in dem Zusammenhang nicht.

Ausländische Partnerbanken der Kreditportale sind seit September 2017 verpflichtet, Zinserträge deutscher Anleger digital zu melden - der Informationsaustausch erfolgt mittlerweile mit über 100 Staaten rund um den Globus. Wer hier bei Kontrollen nachträglich auffliegt, riskiert eine Strafe wegen Steuerhinterziehung. Die dem Fiskus vorenthaltenen Steuern müssen ohnehin nachentrichtet werden, im äußersten Fall bis zu zehn Jahre rückwirkend und plus Zinsen.

Steuerersparnis bei Kreditausfall

Die Onlinekreditportale checken mit einem ausgeklügelten System für Anleger, ob Privatschuldner über eine ausreichende Bonität verfügen. Das Ausfallrisiko wird durch die Bildung von Anlegerpools auf mehrere Schultern verteilt. Eine Garantie, dass Gläubiger ihren Einsatz zu 100 Prozent zurückbekommen, geben die Portale allerdings nicht.

Auxmoney zum Beispiel nennt eine durchschnittliche Kreditausfallrate von vier Prozent. Auch eine Einlagensicherung wie bei einer normalen Bank gibt es bei den Onlinevermittlern nur für das bei der Partnerbank geparkte, noch nicht investierte Geld. Der Trost, wenn ein Kredit denn ganz oder zum Teil ausfallen sollte: Verluste aus privat gewährten Darlehen können mittlerweile steuerlich geltend gemacht werden, wenn man das verliehene Geld definitiv nicht zurückerhält. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 24. Oktober 2017 entschieden (Aktenzeichen VIII R 13/15).

Verluste der Kreditsumme lassen sich über die Steuererklärung mit anderen Kapitaleinkünften wie Zinseinnahmen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen aus dem Verkauf von Aktien und Fondsanteilen verrechnen.