Damit zeichnet sich ab, dass das neue Verbraucherrecht noch vor dem Auslaufen der Verjährungsfrist der Schadensersatzansprüche der Besitzer von VW-Diesel-Kfz mit manipulierender Abgassteuerung wirksam wird. Auf Volkswagen könnten damit theoretisch Forderungen von Millionen Geschädigten zukommen.

Durch die MFK sollen sich Verbraucher mit gleich gelagerten Schäden der Klage eines Verbandes anschließen können, indem sie sich in ein Klageregister eintragen. Sie vermeiden dadurch hohe und abschreckende Prozesskosten. Ziel der Musterklage ist ein Vergleich oder die Feststellung eines Schadens, der individuelle Schadensersatzprozesse wesentlich vereinfacht, da die Beweisführung bereits erbracht wurde. Klageberechtigt sind nur bestimmte Verbände.

Die MFK ist das einzige im Koalitionsvertrag aufgelistete Gesetzesvorhaben, das mit einem konkreten Datum seiner Verwirklichung versehen ist. Hintergrund ist, dass die Schadensersatzansprüche von VW-Diesel-Kfz-Besitzern Ende 2018 enden. Da das Gesetz aller Voraussicht nach wie geplant Anfang November in Kraft treten wird, gibt es eine Frist von zwei Monaten, um Schadensersatz von dem Konzern zu fordern.