Die Allianz hat vor einiger Zeit erklärt, dass sie allen Kunden eine kostenlose Bestellversicherung anbietet. Ich habe gelesen, dass die Aktion verlängert wird, habe aber auf der Allianz-Homepage nichts dazu gefunden. Was ist jetzt Sache?

Euro am Sonntag: Die Allianz verlängert in der Tat ihre kostenlose Offerte für ihre rund 20 Millionen deutschen Privatkunden. Das erklärte eine Konzernsprecherin auf Anfrage und begründete dies mit der aktuellen Corona-Lage. Der erweiterte Käuferschutz für Onlinebestellungen und Lieferservices namens "Meine Bestellungen" ist nun bis zum 31. August abschließbar. Bislang lief dies lediglich bis zum 31. Mai. Versichert sind alle Sendungen, die der Kunde für den privaten Gebrauch bei gewerblichen Verkäufern bestellt.

Die Police schützt bei Betrug, Diebstahl und Beschädigung. Aber auch die Lieferung von mangelhafter Ware oder ein Verweigern der Kaufpreisrückerstattung bei berechtigten Rücksendungen ist eingeschlossen. Die Pakete sind auch versichert, wenn sie direkt vor der Wohnungstür oder an einem vereinbarten Ablageort deponiert werden. So können Kunden laut Allianz bedenkenlos eine Abstellgenehmigung für Pakete erteilen, außerdem werde konsequent kontaktlos geliefert. Erstattet wird im Schadenfall der Kaufpreis bis zu 500 Euro, verderbliche Waren und Wertsachen sind vom Schutz nicht umfasst.

Die Kunden können sich für "Meine Bestellungen" selbst registrieren. Dazu geben sie online Namen, Anschrift und Vertragsnummer einer bestehenden Allianz-Police an. Der Schutz selbst beginnt dann ab dem Zeitpunkt der Anmeldung und endet automatisch nach drei Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Tipp: Solch eine Versicherung ist in vielen Fällen nicht notwendig, denn üblicherweise haftet der gewerbliche Verkäufer, wenn etwas schiefgeht. Außerdem gibt es zusätzliche Gratis-Absicherungen über Vermittler (etwa Amazon oder Ebay), Lieferdienste (beispielsweise DHL, Hermes oder UPS) oder Bezahldienste (etwa Paypal).

Worin besteht also der Zusatznutzen der Allianz-Offerte? "Sollte der gewerbliche Verkäufer nicht haften und beispielsweise die Rückzahlung verweigern, erhält der Kunde den Kaufpreis", sagt die Konzernsprecherin. So werde dem Kunden eine oft langwierige Auseinandersetzung mit dem gewerblichen Verkäufer erspart.