Versicherungsombudsmann Günther Hirsch hat dementiert, dass er im Streit um massenhafte Vertragskündigungen die Position der AXA unterstütze. Die AXA ist der Ansicht, sie dürfe knapp 18 000 Verträge einer "Unfall-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr" ordentlich kündigen. Aus Sicht von Verbraucherschützer sind die Policen hingegen oft als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt worden, was eine ordentliche Kündigung ausschließe. Die AXA hatte erklärt, Hirsch habe sich ihrer Auffassung bereits in einem konkreten Fall angeschlossen. Nun sagte Hirsch der Anlegerzeitschrift "Euro am Sonntag" (Ausgabe vom 22. September): "Ich habe mich mit dieser Frage nicht befasst." Es handle sich um eine ungeklärte Frage von grundsätzlicher Bedeutung, "die ich grundsätzlich nicht entscheide, sondern deren Klärung den Gerichten überlasse".

Die "Unfall-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr" wurde von 2006 bis 2010 verkauft. Der Versicherer zahlt, wenn ein Unfall oder bestimmte schwere Krankheiten wie Krebs zu Invalidität führen, je nach Beitragshöhe eine lebenslange Rente zwischen 500 und 3000 Euro. Der Versicherer verzichtet nach Angaben der Sprecherin nur dann auf eine Kündigung, wenn der Versicherungsnehmer 2017 mindestens 58 Jahre alt war, bereits eine Rente erhält oder sich für ein anderes Produkt der AXA entscheidet.

Grund der Kündigungsaktion: Der "erhebliche medizinische Fortschritt" habe die Kosten erhöht. Zugleich hätten die niedrigen Marktzinsen, zu denen ein Teil des Kundengelds angelegt wird, die Einnahmen verringert. Betroffenen werde alternativ der Wechsel in die "Existenzschutzversicherung" offeriert, die ebenfalls eine "bezahlbare Alternative" zur BU-Versicherung darstelle. Man habe die Frist für einen Vertragswechsel, die ursprünglich am 15. August 2018 enden sollte, bis zum 15. März 2019 verlängert.