Wer Dividenden aus Luxemburg bekommt, hat es beim Fiskus vergleichsweise einfach. Doch bei der Ausschüttung des Medienkonzerns RTL Goup droht manchen Aktionären eine Steuerfalle.
Details zur Dividendenzahlung
Die RTL Group zahlt ihre Dividende für das Jahr 2025 am 6. Mai 2025 aus. Um die Dividende zu erhalten, mussten Anleger die RTL-Aktie spätestens bis zum 1. Mai 2025 im Depot haben. Der Ex-Tag war der 2. Mai 2025. Die Höhe der Ausschüttung beträgt 2,50 Euro pro Aktie, die Dividendenrendite liegt bei hohen 7,65 Prozent.
Ausländische Quellensteuer
Da die RTL Group ihren Unternehmenssitz in Luxemburg hat, fällt bei der Dividende 2025 ausländische Quellensteuer in Höhe von 15 Prozent an. Auf Grundlage des deutsch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) wird die gezahlte Quellensteuer vollständig auf die deutsche Abgeltungssteuer (25 Prozent plus 5,5 Prozent Soli-Zuschlag und gegebenenfalls 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer) angerechnet. Die RTL- Dividende von 2,50 € pro Aktie wird somit netto um 15 Prozent reduziert, bevor die deutsche Besteuerung zum Tragen kommt. Dieses Procedere wird von den Depotbanken bei der Dividenden-Abrechnung berücksichtigt.
Steuerfalle für bestimmte Aktionärsgruppen
Wer eine Nichtveranlagungsbescheinigung ("NV") für Kapitalerträge beim Finanzamt beantragt hat, für den entfällt die deutsche Abgeltungssteuer. In der Regel nutzen diese Ruheständler und minderjährige Kinder, deren Eltern eine NV für sie beantragt haben. Gleiches gilt, wenn die Ausschüttung über einen Freistellungsauftrag (Singles bis 1000 Euro, zusammenveranlagte Partner bis 2000 Euro) bei der Depotbank abgedeckt ist und so abgeltungssteuerfrei bleibt. Die luxemburgische Quellensteuer von 15 Prozent bleibt in diesen Konstellationen bestehen, weil sie nicht auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden kann – und wird dann von der RTL-Dividendeabgezogen.
Bürokratisches Erstattungsverfahren
In diesen Fällen können via Erstattungsverfahren in Luxemburg zuviel gezahlte Abgaben zurückgeholt werden. Für Rückerstattungen ist das luxemburgische Formular "901 bis" zu verwenden. Folgende Unterlagen sind erforderlich, die über das Portal des Bundeszentralamts fürs Steuern (www.bzst.de) herunterladbar sind.
-Ansässigkeitsbescheinigung vom deutschen Finanzamt
-Nachweise der Dividendenzahlungen (über den Depotauszug)
-Ausgefülltes Antragsformular in französischer Sprache
Das Antragsverfahren in Luxemburg gilt als bürokratisch aufwendig und wird von Depotbanken oft nicht unterstützt. Für Privatanleger lohnt sich der Aufwand meist nur bei größeren Dividendensummen.
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