Bereits im Jahr 1999 hatte die Europäische Union wegen Fragen möglicher Wettbewerbs-Verzerrungen ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Die Wettbewerbshüter monierten die Subventionszahlungen Deutschlands zur Deckung der Pensionen der Post-Beamten (das Unternehmen war früher ein Staatsunternehmen gewesen). Die Deutsche Post war damals noch nicht börsennotiert, ihre Aktien kamen am 20. November 2000 an die Börse. Die EU forderte Deutschland auf, entsprechende Beihilfen in Höhe von 572 Millionen Euro zurückzufordern.

Die Deutsche Post wehrte sich dagegen, die EU-Kommission dagegen beharrte auf ihrem Standpunkt und forderte im Jahr 2011 erneut eine Rückzahlung, diesmal zwischen einer halben und einer Milliarde Euro. Dagegen klagte sowohl Deutschland als auch die Deutsche Post. Nun hat der EU-Gerichtshof endgültig der Klage der Deutschen Post stattgegeben. Damit muss der Konzern keinerlei Rückzahlungen leisten. Somit ist das Verfahren jetzt definitiv abgeschlossen. Sollte die EU-Kommission dennoch an der Rückzahlung festhalten, muss sie wieder ganz von vorne mit einer Klage anfangen.

Die Post-Aktie hat positiv auf die Nachricht reagiert und nimmt nun wieder die Marke von 30 Euro ins Visier. Sollte sie diese Hürde nachhaltig überspringen, dürfte sie in der Folge weitere Kursgewinne erzielen. Auch die Analysten sehen die Aktie positiv: Von 28 beim Wirtschafsdienst Bloomberg gelisteten Experten empfehlen gleich 20, die Aktie zu kaufen und sieben raten, sie zu halten. Zum Verkauf rät nur ein Analyst.