Es ist nicht wirklich überraschend. Die Aktionäre von Twitter haben der Übernahme des Unternehmens durch Tech-Milliardär Elon Musk wie erwartet zugestimmt. Die Mehrheit votierte auf der Hauptversammlung gestern für die Annahme des im April von Musk unterbreiteten Kaufangebots in Höhe von 54,20 Dollar pro Aktie. Die Aktie bietet jetzt 30 Prozent Potenzial. Von Jörg Lang

Allerdings hatte der Tesla-Chef seine insgesamt rund 44 Milliarden Dollar schwere Offerte längst für ungültig erklärt. Die Sache hängt nun vor Gericht. Und die Zustimmung der Aktionäre zu dem Deal ist wohl Voraussetzung dafür, dass sich die Richterin Kathaleen McCormick weiterhin mit der Sache beschäftigen wird. 

Twitter hatte zuvor nämlich geklagt, die ersten Gerichtsverhandlungen sollen am 17. Oktober beginnen, erste Anhörungen haben schon stattgefunden. Vielfache Versuche von den Anwälten von Musk den Verhandlungsstart zu verzögern, hatte die Richterin nicht akzeptiert. Sie sei überzeugt, dass selbst weitere vier Wochen Verzögerung weitere Schäden bei Twitter verursachen könnten.

McCormick muss entscheiden, ob Musk das Recht hatte von einer verbindlich mit dem Unternehmen ausgehandelten Übernahme zurückzutreten. Der Tesla-Gründer gibt an, dass Twitter in seinen Berichten die Unwahrheit über den Anteil der Nutzer gemacht hätte, die nicht wirklich existieren.

Hedgefonds-Manager wie etwa David Einhorn von Greenlight Capital lassen das nicht gelten und sind bei Twitter eingestiegen und setzen darauf, dass das in Geschäftsfragen renommierteste Gericht in den USA auch geltendes US-Recht auch durchsetzen wird. „Wenn das Gericht Musk hier von seinen Verpflichtungen entbindet, werden in Zukunft weitere potenzielle Käufer dem Beispiel folgen“ sagt Einhorn.

In den vergangenen Jahren hätten sich Investoren auf solche Abmachungen wie sie zwischen Musk und dem Twitter-Management getroffen wurden, verlassen können. Gäbe dem Gericht Musk Recht fände das ein Ende. Natürlich hat Einhorn hier vor allem auch finanzielle Interessen. Behält er Recht, müsste Musk den vereinbarten Preis zahlen. Der liegt rund 30 Prozent über dem Kurs der Aktie.