Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

Ich habe seit zehn Jahren Aktien von HewlettPackard im Depot: Der Technologiekonzern hat seinen Namen 2015 in Hewlett-Packard Incorporated (HPI) geändert und sein Unternehmenskundengeschäft im Wege eines sogenannten Spinoffs auf die Tochtergesellschaft HPE übertragen. Damals erhielt ich für eine alte HP-Aktie eine Aktie der umbenannten Gesellschaft HPI und zusätzlich eine Aktie der HPE. Die Aktie der HPI erhielt eine neue ISIN (US 404 34L 105 2). Meine Depotbank bewertete die Zuteilung von Aktien jedoch auf Geheiß der Finanzverwaltung als steuerpflichtig und führte auf deren Einstandskurs Abgeltungsteuer ab, obwohl sich am Gesamtvermögen meines Portfolios nichts geändert hat. Wie ist der aktuelle Stand bei den Musterklagen?

€URO AM SONNTAG: Das niedersächsische Finanzgericht stellte sich unlängst gegen die Praxis der Finanzverwaltung, den Gegenwert der neu eingebuchten HP-Papiere als "Sachdividende" zu behandeln und darauf Abgeltungsteuer zuzüglich Soli einzubehalten (Az. 13 K 223/17). Zuvor hatten bereits Finanzgerichte in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz geurteilt, dass diese Kapitalmaßnahme keine steuerpflichtige Sachausschüttung darstellt. Endgültig wird erst der Bundesfinanzhof in dem Rechtsstreit entscheiden (Az. VIII R 27/20). "Steuerpflichtige sollten Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen", rät Steuerberater Daniel Sahm, Partner der Kanzlei Gärtner & Sahm in Rottenburg bei Landshut.