AUSTIN (dpa-AFX) - Nachdem ein Kleinaktionär vor Gericht ein milliardenschweres Aktienpaket für Tesla-Chef Elon Musk torpedieren konnte, stellt der Autobauer eine Hürde für Klagen von Anteilseignern auf. Nach einer Änderung der Satzung dürfen nur Aktionäre mit einer Beteiligung von mindestens drei Prozent Klagen gegen Manager oder Verwaltungsratsmitglieder im Interesse des Unternehmens einreichen. Tesla macht damit Gebrauch von einer Gesetzesänderung in Texas, wo der Konzern inzwischen seinen Sitz hat.

Musk muss aktuell um gut 300 Millionen Tesla-Aktien bangen - sein 2018 bewilligtes Vergütungspaket. Der Plan gewährte Musk das Recht, die Papiere nach und nach zum Preis von 2018 zu erwerben, wenn die Firma in einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren hochgesteckte Ziele erfüllt. Tesla knackte die Zielmarken deutlich schneller. Das Paket ist zum aktuellen Kurs mehr als 100 Milliarden Dollar wert.

Richterin in Delaware bleibt hart

Ein Aktionär hatte jedoch am damaligen Tesla-Sitz im Bundesstaat Delaware gegen die Vergütung geklagt. Und eine Richterin entschied Anfang 2024, dass die Zuteilung des Pakets nicht rechtens gewesen sei. Musk habe bei Verhandlungen mit dem Verwaltungsrat des Elektroauto-Herstellers zu viel Einfluss im Hintergrund gehabt - und den Anteilseignern sei dies verschwiegen worden, argumentierte sie.

Eine ungewöhnliche Wendung bekam der Fall, nachdem die Tesla-Aktionäre bei einer Hauptversammlung im Juni 2024 das Paket noch einmal billigten - diesmal offensichtlich mit mehr Informationen allein schon durch den aufsehenerregenden Prozess. Die Richterin blieb jedoch bei ihrer Ablehnung. Tesla ging in Delaware in Berufung - denn auf das Verfahren zu den 300 Millionen Aktien hat der Umzug nach Texas im Sommer 2024 keinen Einfluss./so/DP/zb

Quelle: dpa-Afx