Das Kartellamt sei in diesem Bereich seit über einem Jahrzehnt sehr aktiv und habe schon einige Verfahren gegen große Internetkonzerne erfolgreich abgeschlossen.

Dank der Anfang 2021 in Kraft getretenen Gesetzesnovelle könne das Kartellamt noch effektiver auch in diesem Bereich gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgehen. Auf dieser Basis habe seine Behörde in den vergangenen fünf Monaten Verfahren gegen Google, Facebook, Amazon und Apple eingeleitet. Der Paragraph 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erlaube dem Kartellamt, Unternehmen besondere Verhaltenspflichten aufzuerlegen, wenn die Firma "eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" habe. Dies werde bei allen vier Verfahren jeweils einzeln geprüft.

Daneben laufen Mundt zufolge weitere Verfahren, die sich bereits mit dem konkreten Handeln der Konzerne befassen. Bei Facebook gehe es unter anderem um die Frage, inwieweit die Daten der Nutzer zusammengeführt werden dürfen. Gegen Amazon führe die Behörde zwei Verfahren - eines drehe sich um die Frage, ob Amazon die Preise seiner Händler auf dem Amazon Market Place kontrolliert und vielleicht beeinflusse. Bei Google gehe es um die vielleicht übermäßige Sammlung von Nutzerdaten.

"Das ist ein absoluter Schwerpunkt auch des gesamten Amtes", betonte Mundt. Der 60-Jährige leitet seit 2009 das Amt. Wie lange die Verfahren dauern, könne er nicht vorhersagen. Jeder Fall werde einzeln geprüft. "Das muss gerichtsfest sein."

rtr