Gegen den Trend legt die Bayer-Aktie am Montag stark zu. Denn es gibt wichtige Bewegungen in den ewigen Schadenersatz-Streitigkeiten um Glyphosat. Damit könnte das Thema ein für alle Mal beendet werden.

Der Pharmakonzern Bayer kann sich im ewigen Streit um Schadenersatzforderungen in Zusammenhang dem Unkrautvernichter Glyphosat Hoffnung auf ein Grundsatzurteil des obersten US-Gerichtes machen. Der Supreme Court stimmte am Freitag zu, den Fall "Durnell" zur Prüfung anzunehmen. Die Richter müssen dann entscheiden, ob Bundesrecht - wie Bayer argumentiert - über dem Recht von Bundesstaaten steht. Beobachter sehen gute Chancen, dass der Supreme Court zu Gunsten von Bayer entscheidet. Deshalb legt die Bayer-Aktie am Montagvormittag um mehr als sieben Prozent zu.

Der Dax-Konzern begrüßte die Entscheidung: „Die Entscheidung des Supreme Court ist eine gute Nachricht für die Landwirte in den USA, die regulatorische Klarheit benötigen“, sagte der Vorstandsvorsitzende von Bayer, Bill Anderson. „Sie ist auch ein wichtiger Schritt in unserer mehrgleisigen Strategie, um die Rechtsstreitigkeiten signifikant einzudämmen. In den USA muss jetzt juristisch klargestellt werden, dass Unternehmen nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten verurteilt werden können, wenn sie sich an Kennzeichnungsvorgaben des US-Bundesrechts halten.“


Bayer hat den Fall „Durnell“ gezielt ausgesucht

Der jetzt aufgegriffene Fall war ursprünglich im Oktober 2023 in St. Louis verhandelt worden. Die Geschworenen kamen damals der Auffassung, dass das Unternehmen zu einer Warnung verpflichtet gewesen wäre, dass Glyphosat krebserregend sein könnte, und sprachen dem Kläger John Durnell eine hohe Entschädigung zu. Bayer hat diesen Fall später gezielt für einen Gang vor den obersten US-Gerichtshof ausgewählt, um ein Grundsatzurteil zu erwirken.

Bayer argumentiert, dass die US-Umweltbehörde EPA in Glyphosat keine Gesundheitsrisiken sieht, wenn es entsprechend der Vorschriften angewendet wird. Die EPA hatte das Produktlabel daher auch ohne Warnung genehmigt. Laut Bayer sollten deshalb Schadenersatzansprüche „basierend auf dem Recht einzelner Bundesstaaten vor Gericht keinen Bestand haben.“


Bayer (WKN: BAY001)

Generalanwalt machte Bayer Hoffnung

Dass Bayer so optimistisch ist, den Fall zu gewinnen, rührt aus der Stellungnahme des sogenannten Solicitor General Anfang Dezember. Dieser Posten ist vergleichbar mit einem Generalanwalt der US-Regierung; und er hat den Antrag des Konzerns auf Prüfung des Falls „Durnell“ durch den US Supreme Court öffentlich unterstützt. Der Bayer-Kurs damals bereits nach oben gesprungen. Nachdem der Supreme Court den Fall nun zur Verhandlung angenommen hat, werden die Richter wahrscheinlich schon bis Ende Juni entscheiden, denn sann endet die aktuelle Sitzungsperiode des US Supreme Court.

Erst Im Herbst hatte Bayer im Zuge der Zahlen für das dritte Quartal seine Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten um Glyphosat nochmals erhöht. Konzernchef Anderson begründete das mit Vergleichsvereinbarungen sowie einem moderaten Anstieg der eingereichten Glyphosatklagen. Stand 15. Oktober sprach Bayer von 197.000 angemeldeten Ansprüchen, von denen rund 132.000 verglichen wurden oder die Vergleichskriterien nicht erfüllten.


CEO Anderson will das Glyphosat-Thema bis 2026 beenden

Anderson, der den Chefsessel in Leverkusen im Juni 2023 übernommen hatte, hat sich vorgenommen, die US-Rechtsstreitigkeiten bis Ende 2026 signifikant einzudämmen. Das Glyphosat-Thema hatte sich Bayer 2018 mit der Übernahme des US-Agrarchemiekonzerns Monsanto ins Haus geholt. Nachdem Bayer einen frühen Glyphosat-Prozess verloren hatte, waren die Klägerzahlen stark gestiegen. Der Aktienkurs ging angesichts der Milliardenrisiken auf eine jahrelange Talfahrt. Seit April 2024 läuft nun eine Erholung.

Bayer war zuletzt dazu übergegangen, sich in immer mehr Prozessen mit den Klägern zu vergleichen, was Anderson vorteilhafter erscheint als jahrelange Rechtsrisiken und etwaige öffentliche Prozesse. Zudem hat Bayer die Lobbyarbeit in US-Bundesstaaten intensiviert, um Gesetzesänderungen zu erwirken. Wie im Fall „Durnell“ laute auch hier das Kernargument, ob Bundesrecht über dem Recht von Bundesstaaten steht.


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Der Vorstand und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Bayer.