Herr Tilp, Sie haben im Rahmen des Abgas-Skandals beim Landgericht Braunschweig gerade eine Schadenersatz-Klage gegen Volkswagen eingereicht. Was werfen Sie dem Konzern konkret vor?


Unsere Kanzlei hat die Klage für einen VW-Aktionär eingereicht. Wir werfen der Volkswagen AG vor, den Kapitalmarkt nicht rechtzeitig über die extrem hohen Risiken aus den von ihr vorgenommenen Abgasmanipulationen informiert zu haben.

Aber Volkswagen hat den Vorwurf einer verspäteten Ad-hoc-Meldung bereits zurückgewiesen?


Diese Zurückweisung nehme ich nicht ernst. Uns liegen belastbare Dokumente vor, nach denen Volkswagen spätestens im Juni 2008 die Absicht zu manipulieren auch in die Tat umgesetzt und damit die Risiken heraufbeschworen hat.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sieht aktuell keinen Zeitdruck und rät möglicherweise geschädigten Anlegern, noch abzuwarten, bis sich die Fakten-Lage etwas aufhellt. Sie sind mit einer konkreten Klage bereits vorgeprescht. Weshalb haben Sie es so eilig?


Unser Mandant hat uns zur Klageeinreichung beauftragt, nachdem Volkswagen eine von ihm gesetzte Frist zur außergerichtlichen Lösung ergebnislos verstreichen lassen hat. Da wir ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) anstreben, und in dessen Rahmen Fristen zu beachten sind, insbesondere unsere Kanzlei aus Gründen anwaltlicher Vorsicht eine Verjährungsfrist auf den 14. März 2016 notiert hat, besteht entgegen der von uns nicht nachvollziehbaren Auffassung der DSW sehr wohl ein gewisser zeitlicher Druck. Unsere Kanzlei hat genügend Fakten in Form belastbarer Dokumente aus den USA, um Klagen erfolgreich führen zu können. Wenn dem DSW derartige Unterlagen nicht vorliegen, sollte er sich mit öffentlichen Empfehlungen lieber zurückhalten.

Der DSW sollte sich mit öffentlichen Empfehlungen lieber zurückhalten.
Andreas Tilp zur Empfehlung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), wonach Anleger derzeit noch nicht klagen sollten




Auf Seite 2: Wer könnte denn grundsätzlich Schadenersatzansprüche anmelden?





Wer könnte denn grundsätzlich Schadenersatzansprüche anmelden?


Nach unserer festen Rechtsüberzeugung bestehen Schadensersatzansprüche wegen Wertpapierkäufen ab dem 6. Juni 2008, und zwar unabhängig davon, ob diese am 17. September 2015 noch gehalten wurden oder bereits verkauft waren. Dabei muss es sich um folgende Wertpapiere handeln: Stamm-und Vorzugs-Aktien auf VW, Derivate auf VW wie zum Beispiel Optionsscheine, Zertifikate, Optionen, VW-Anleihen oder Porsche-Aktien.

Sie haben bereits eine eigene Webseite eingerichtet, auf der sich geprellte Anleger eintragen können. Wie viele Personen haben sich bislang dort schon gemeldet und wie viele Mandate im Fall VW haben Sie bislang?


Unter www.vw-klage.de können sich Interessenten kostenlos registrieren und erhalten dann von unserer Kanzlei weitere Informationen. Per 6. Oktober 2015 haben sich bei uns mehr als 1000 Anleger gemeldet. Wir haben bereits Dutzende von Mandaten, darunter solche von Kleinanlegern wie auch institutionellen Häusern.

Nun sehen Sie bei VW eine gute Grundlage, auf Basis eines Sammelverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Volkswagen vorzugehen. Weshalb wäre ein solches Verfahren für Anleger vorteilhaft?


Das Musterverfahren bietet eine Reihe von Vorteilen, so ist es beispielsweise kostengünstig und übt optimalen Druck auf die Beklagtenseite aus. Denn es ermöglicht die Bündelung aller Kräfte auf Klägerseite, um das Verfahren effektiv voranzubringen. Allerdings muss man sich als Anwalt mit diesem speziellen Verfahrensrecht auch wirklich gut auskennen, um erfolgreich zu sein.

Sollte das LG Braunschweig das Verfahren nach dem KapMuG zulassen: Wie lange würde ein solches Verfahren unter Umständen dauern?


Wir gehen davon aus, dass das Landgericht Braunschweig innerhalb der nächsten Monate bereits den so genannten Vorlagebeschluss erlässt. Dieser stellt quasi das Arbeitsprogramm für das OLG dar. Dieses bestimmt dann den Musterkläger. Wir gehen davon aus, dass dazu dann ein Kläger unsere Kanzlei bestimmt wird. Das Verfahren vor dem OLG kann innerhalb von einem Jahr erledigt sein. Die unterlegene Partei hat dann die Möglichkeit, Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einzulegen. Vor diesem könnten nochmals eineinhalb Jahre vergehen. Auf diese Art und Weise kann also eine höchstrichterliche Klärung der für alle Kläger bedeutsamen Umstände und Rechtsfragen viel schneller erreicht werden als in normalen Zivilprozessen.

Auf Seite 3: Wann wäre ein möglicher Schadenersatz tatsächlich auf dem Konto?





Im Falle eines KapMuG-Verfahrens würde ja nur die grundsätzliche Frage einer möglichen Schadenersatz-Pflicht von VW geklärt. Die konkreten Ansprüche müssten geschädigte Anleger dann getrennt geltend machen. Wie lange könnten diese Verfahren dauern und wann wäre ein möglicher Schadenersatz tatsächlich auf dem Konto?


Wenn das Musterverfahren rechtskräftig zu Gunsten der Klägerseite entschieden wird, gibt es noch nicht automatisch Geld. Vielmehr muss in den jeweiligen Einzelklagen dann der Schadensersatzanspruch zugesprochen werden.

Wir gehen in einem solchen Fall jedoch davon aus, dass die Volkswagen AG diese Klagverfahren dann sehr schnell durch Anerkenntnis erledigt. Es ist gerade die Kunst eines auf das KapMuG spezialisierten Anwaltes, im Musterverfahren umfangreich alle bedeutsamen Fragen klären zu lassen, so dass von den Ausgangsgerichten dann der Schadensersatzanspruch ohne weiteres zugesprochen werden kann.

Von welchen finanziellen Belastungen aus Schadenersatzklagen alleine in Deutschland sprechen wir?


Unsere Kanzlei schätzt die potentielle Höhe der Schadensersatzansprüche geschädigter Wertpapierbesitzer in Deutschland gegen die Volkswagen AG auf mehrere Milliarden Euro. Denn schadensersatzfähig sind nicht nur die Papiere, welche am 17. September 2015 noch gehalten worden sind, sondern auch Schäden, welche aus Verkäufen vor diesem Datum resultieren. Von solchen Schäden sind auch institutionelle Häuser betroffen, wie beispielsweise deutsche Kapitalanlagegesellschaften. Nach unseren Gesprächen in den letzten Wochen gehen wir davon aus, dass diese zum Wohle ihrer Investoren und Sparer ebenfalls ihre Ansprüche klageweise geltend machen werden, gerade auch über unsere Kanzlei

Volkswagen ist systemrelevant und teilweise in Staatshand. Wir gehen davon aus, dass das Unternehmen finanziell überlebt.
Andreas Tilp zu Spekulationen über möglicherweise existenzbedrohende Ausmaße des Skandals.




In den USA und in anderen Ländern drohen VW weitere Schadenersatz-Forderungen sowie Kosten aus millionen-fachen Rückhol-Aktionen. JP Morgan befürchtet im schlimmsten Fall einen finanziellen Schaden von 40 Milliarden Euro. Kämpft VW damit nicht längst ums Überleben?


Die Volkswagen AG hat ihre Situation selbst verursacht und damit selbst zu verantworten. Die zivilrechtlichen Schadensersatzklagen sind hierbei nicht das wesentliche Problem für VW. Das Unternehmen ist systemrelevant und teilweise ja auch in Staatshand. Wir gehen davon aus, dass Volkswagen finanziell überlebt.