Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

Seit zehn Jahren habe ich Aktien von Ebay im Depot. Bei der Ausgliederung des Zahlungsdienstleisters Paypal im Jahr 2015 wurde mir für jede Ebay-Aktie ein Paypal-Papier neu zugeteilt. Meine Bank führte damals auf den Kurswert der eingebuchten Paypal-Aktien Abgeltungsteuer ab. Dagegen habe ich Einspruch eingelegt. Wie ist der aktuelle Stand bei den Musterklagen?

€uro am Sonntag: Für Anleger ist es ein Dauerärgernis: Depotbanken behandeln neu eingebuchte Papiere von Tochterfirmen nach Kapitalmaßnahmen oft als "Sachdividende" und führen auf deren Einstandskurs Abgeltungsteuer ab, obwohl sich am Gesamtvermögen nichts ändert. So auch im Fall Ebay: Die Finanzverwaltung behandelte die Paypal-Abspaltung vor sechs Jahren als steuerpflichtige Sachausschüttung - und ließ Depotbanken auf die neu eingebuchten Papiere Abgeltungsteuer plus Soli-Zuschlag abführen.

Wie jetzt bekannt wurde, war eine dagegen erhobene Klage vor dem Finanzgericht Köln erfolgreich. Demnach bleibt die Zuteilung von Paypal-Aktien steuerfrei. Der klagende Aktionär hatte argumentiert, dass er durch die Ausgliederung von Paypal keinen Vermögenszuwachs erfahren habe: Der bisherige Unternehmenswert sei lediglich auf zwei Aktien aufgeteilt worden.

Die Richter bestätigten diese Rechtsauffassung mit dem erst kürzlich veröffentlichten Urteil vom 11.03.2020 (Az. 9 K 596/18).Es handle sich nicht um eine Sachdividende, sondern um eine Abspaltung, deren steuerliche Folgen erst im Jahr der Veräußerung der Aktien zu ziehen seien. Selbst wenn ein solcher Spin-off nicht festgestellt werden kann, sei der Kapitalertrag mit "null Euro" anzusetzen. Endgültig wird allerdings erst der Bundesfinanzhof in dieser Rechtsfrage entscheiden. Die unterlegene Finanzverwaltung hat gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln Revision eingelegt.