Leser fragen – die Redaktion antwortet Von Stefan Rullkötter

Ich bin seit mehr als 20 Jahren treuer Siemens- Aktionär und habe bei Kursrückschlägen mehr- fach Anteile nachgekauft. Muss ich bei der Zuteilung von Siemens-Energy-Aktien mit steuerlichen Fallstricken rechnen - und spielt es eine Rolle, wie lange die Alt-Aktien schon im Depot liegen?

€URO AM SONNTAG: Siemens-Aktionäre erhalten als Ausgleich für die Verschlankung des Konzerns am 28. September für je zwei gehaltene Siemens- Papiere einen neuen Anteil der Siemens Energy SE dazu. Dieser Spin-off soll für Anleger steuerneutral sein, weil bestehende Unternehmensteile auf eine Tochterfirma übertragen werden.

Die Anschaffungskosten für den gesamten Siemens-Aktienbestand im Depot bleiben daher in den Augen des Fiskus unverändert. Die früheren Kaufkosten werden aber zwischen den alten Siemens-Papieren und den neuen Siemens-Energy-Anteilen im Verhältnis zwei zu eins neu verteilt.

Später realisierte Kursgewinne unterliegen auf dieser Basis bei beiden Aktien grundsätzlich der Abgeltungsteuer zuzüglich Soli-Zuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (maximal 27,99 Prozent). Durch den Sparerpauschbetrag (jährlich 801 Euro für Alleinstehende, 1.602 Euro für zusammen veranlagte Partner) lässt sich die Pauschalabgabe vermeiden. Dafür müssen Anteilseigner einen Freistellungsauftrag bei ihrer Depotbank stellen.

Noch besser dran sind Aktionäre, die Siemens- Aktien schon vor Einführung der Abgeltungsteuer 2009 erworben haben und seitdem ohne Unterbrechung halten: Sie kassieren bei Verkäufen Kursgewinne mit alten Siemens- und neuen Siemens- Energy-Aktien stets steuerfrei. Wurden Siemens- Aktien vor und nach 2009 angeschafft, werden die Tranchen steuerlich unterschiedlich behandelt. Dabei ist die Fifo-Methode ("First in, first out") zu beachten: Bei Veräußerungen gelten zunächst die zuerst erworbenen Wertpapiere als verkauft.