Warnung an Immobilien‑Erben: Dieser Fehler kostet die Steuerfreiheit
· Stefan RullkötterErben Ehegatten von ihren verstorbenen Partnern selbst genutzte Häuser oder Eigentumswohnungen, zahlen sie unabhängig vom Verkehrswert keine Erbschaftsteuer. Doch ein rechtliches Detail macht nach einem neuen Urteil diesen fiskalischen Vorteil zunichte.
